Wir haben eine Petition gestartet gegen die geplante Erweiterung der Nutzung von Personendaten zwischen Polizeien und Geheimdiensten.
Unterzeichnen Sie unsere Petition!
Hintergrund ist, dass der Innenausschuss des Bundestags voraussichtlich am 8. Oktober darüber abstimmt, ob die Polizei in Zukunft geheimdienstlich erfasste Personendaten umfassend analysieren und verwerten darf und umgekehrt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte vor einem Jahr das Anti-Terror-Datei-Gesetz als in Teilen verfassungswidrig ab und gab der Regierung bis Ende des Jahres Zeit für eine Neufassung. In ihrem Gesetzentwurf will die Regierung die gefährlichen Datenpools aber sogar ausweiten. Auch der Bundesrat kritisierte das Vorhaben. Jetzt müssen wir uns beim Innenausschuss für Datenschutz und Bürgerrechte stark machen.
Unterzeichnen Sie gegen das geheimpolizeiliche Datenpool!
Vom den Abgeordneten des Innenausschusses des Bundestags fordern wir: Lehnen Sie den Gesetzesentwurf der Regierung ab!
- - Die Geheimdienste sollen Informationen und Daten über Personen nur dann an die Polizeien weitergeben, wenn sie damit reale Gefahren für Leib und Leben abwenden können. Dafür braucht es kein Datenpool.
- - Keine erweiterte Datennutzung: Die Polizei darf die Daten nicht für ihre operativen Aufgaben verwenden und umgekehrt. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten darf nicht ausgehöhlt werden. Auch für den im Gesetzesvorschlag genannten „Eilfall“darf keine Ausnahme gemacht werden.
- - In den Dateien (ATD und RED) dürfen keine „Befürworter“ und „Kontaktpersonen“ gespeichert werden. Die Gefahr, dass Unbeteiligte in die polizeiliche Strafverfolgung geraten, ist viel zu hoch.
Warum schaden die Datenpools?
Datenpools, die von Polizei und Geheimdiensten gemeinsam genutzt werden, unterlaufen Bürgerrechte und Datenschutz in erheblichem Umfang. Wenn ein schlecht kontrollierter und im Dunkeln arbeitender Geheimdienst Sie als „Kontaktperson“ oder „Befürworter“ einer als terroristisch eingestuften Gruppe in die Datei tippt, können Sie zur Zielperson polizeilicher Fahndungen werden – mit allen Konsequenzen von Wohnungsdurchsuchung bis Inhaftierung. Polizeiliche Kompetenzen haben Geheimdienste in Deutschland bewusst nicht, damit sich Stasi und Gestapo niemals wiederholen können. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten wird durch das neue Gesetz ausgehöhlt.
Im ATDG-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.4.2013 heißt es dazu: “Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung folgt insoweit ein informationelles Trennungsprinzip. Danach dürfen Daten zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden grundsätzlich nicht ausgetauscht werden. Einschränkungen der Datentrennung sind nur ausnahmsweise zulässig.” (ATDG-Urteil, Randnummer 123)
Sobald über 5.000 Menschen die Petition unterzeichnet haben, wollen wir sie an den Innenausschuss des Bundestags überreichen. Voraussichtlich am 22. September findet eine öffentliche Anhörung zu dem Thema statt. Die Humanistische Union bereitet dazu eine rechtliche Stellungnahme vor und will mit den Abgeordneten das Gespräch suchen. Im Mai haben wir zur 1. Lesung im Bundestag eine Presseerklärung heraus gegeben.
Überzeugen Sie mit uns die Abgeordneten des Innenausschusses.
Helfen Sie, die geheimpolizeilichen Datenpools zu stoppen.